Bayerisches Ermäßigungsticket für 29 Euro
Im Freistaat Bayern können Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter:innen ein ermäßigtes D-Ticket bestellen. Es kostet 29 Euro pro Monat, ist nicht übertragbar und kann in ganz Deutschland im Nahverkehr verwendet werden.
Geänderte Bestellzeiten
Das Bayer. Ermäßigungsticket kann für das folgende Monat zukünftig nur noch bis zum 28. des Vormonats bestellt werden. Beispiel: ein Abo mit Start am 1.12. kann nur bis einschließlich 28.11. bestellt werden.
Bestellung und Verlängerung des Abos
Offizielles Nachweisformular herunterladen und einreichen
Online bestellen
Das Abo für ein Bayer. Ermäßigunsgsticket können Sie ab sofort in unserem Aboportal bestellen. Dort können Sie Ihr Abo selbst verwalten und haben so den Status Ihres Abos immer im Blick.
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Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit etwas dauern, bis Sie den Abrufcode erhalten. Mit diesem können Sie in der WOHIN·DU·WILLST-App Ihr Ticket abrufen.
Wer kann bestellen?
- Azubis, Beamtenanwärter:innen und Freiwilligendienstleistende können über unseren Onlineshop das Ticket erwerben.
- Nicht bei uns bestellen können Studierende. Sie erhalten ihr Ticket über die Verkaufspartner der Universitäten
Nachweisformular
Das Nachweisformular (Download siehe oben) muss von der Berufsschule (bei Azubis) bzw. von der Dienststelle (bei Beamtenanwärter:innen und Freiwililigendienstleistenden) gestempelt sein.
Ihre Vorteile im Aboportal
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- Abo kündigen
- Nachweis hochladen
FAQ zu Onlinebestellung und Ticketabruf
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Onlinebestellung und zum Abruf des digitalen Tickets in der WOHIN·DU·WILLST-App.
Ja, das Bayerische Ermäßigungsticket wird als Abonnement verkauft.
Das bedeutet:
- Das Ermäßigungsticket gilt so lange, bis Sie es kündigen. Sie brauchen nicht jeden Monat ein neues Ticket zu bestellen.
- Das Ticket aktualisiert sich in der App jeden Monat automatisch.
- Der Abrufcode bleibt über die gesamte Abolaufzeit gleich. So kann beispielsweise bei einem Gerätewechsel das Ticket auch auf dem neuen Smartphone in der App abgerufen werden, so lange das Abo läuft.
Sie können das Abo für das Bayer. Ermäßigungsticket nur zum 1. jedes Monats beginnen. Es gilt den gesamten Monat und verlängert sich, wenn Sie es nicht kündigen.
Schließen Sie Ihr Abo bitte rechtzeitig ab. Beim Ermäßigungsticket muss der Nachweis Ihres Anspruchs geprüft werden. Es empfiehlt sich daher eine Bestellung mindestens 10 Tage vor der geplanten ersten Nutzung.
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Nein, Sie können für den bereits laufenden Monat kein Abo mehr bestellen. Die Bestellung ist immer bis zum Monatsletzten des Vormonats für den nächsten Monat möglich. Bitte bestellen Sie das Abo frühzeitig vor der geplanten ersten Nutzung des Tickets.
Das Bayerische Ermäßigungsticket wird als Abonnement abgeschlossen. Der monatliche Preis (29 Euro) wird per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Sie erteilen uns beim Kauf des Tickets über unseren Onlineshop das SEPA-Lastschrift-Mandat. Die Abbuchung findet zwischen 10. und 15. des Monats statt.
Der Abrufcode wird wenige Arbeitstage nach der Bestellung per Mail an den Fahrkarteninhaber verschickt.
Sie müssen bei der Bestellung des Bayer. Ermäßigungstickets ein Nachweisformular hochladen, in dem Sie Ihren Anspruch auf das vergünstigte Ticket nachweisen. Sie erhalten den Abrufcode erst, wenn das Nachweisformular geprüft wurde und Ihr Anspruch anerkannt werden kann.
Sollte Ihr Anspruchsnachweis nicht den Vorgaben entsprechen, müssen wir Ihre Bestellung ablehnen. In diesem Fall erhalten Sie keinen Abrufcode. Stattdessen wird die Bestellung abgelehnt und storniert. Eine entsprechende Mail wird an die Mailadresse des Fahrkarteninhabers versandt.
Die Bestellbestätigung wird nicht als Fahrschein anerkannt. Ein gültiges Ticket liegt erst vor, wenn Sie den Abrufcode in der WOHIN·DU·WILLST-App eingegeben haben und das Ticket mit dem digitalen QR-Code erzeugt wurde.
Wenn Sie den Abrufcode per Mail erhalten, dauert es einige Stunden - manchmal auch bis zum nächsten Morgen -, bis Sie Ihr Ticket in der App abrufen können.
Geben Sie genau die Daten ein, die Sie als Abrufcode (Name und 12-stellige Ziffernfolge) in Ihrem Begleitschreiben erhalten haben. Nur damit lässt sich ein Ticket in der App abrufen.
Möglichkeit 1: Ihr Anspruch auf das ermäßigte Ticket wurde abgelehnt
Wenn Sie ein Bayer. Ermäßigungstickets bestellen, müssen Sie Ihren Anspruch nachweisen, dieses vergünstigte Abo abschließen zu dürfen. Sollte Ihr Anspruchsnachweis nicht den Vorgaben entsprechen, müssen wir Ihre Bestellung ablehnen. Sie erhalten dann eine entsprechende Mail an die Mailadresse, die Sie beim Fahrkarteninhaber angegeben haben.
Mit der Ablehnung wird Ihre Bestellung storniert. Sie erhalten keinen Abrufcode.
Möglichkeit 2: Abrufcode geht an die Mailadresse des Fahrkarteninhabers
Der Abrufcode wird an die Mailadresse gesendet, die Sie beim Fahrkarteninhaber angegeben haben. Sofern Sie bei Kunde und Fahrkarteninhaber zwei unterschiedliche Mailadressen verwendet haben, prüfen Sie daher bitte nicht Ihr Postfach, sondern das E-Mail-Postfach des Fahrkarteninhabers auf einen Posteingang.
Manueller Abruf, wenn sich Ticket nicht verlängert
Es kann vorkommen, dass sich das Ticket nicht von selbst auf den neuen Monat aktualisiert. Das heißt, es wird Ihnen dann für den neuen Monat kein Ticket angezeigt.
Rufen Sie in diesem Fall das Ticket einfach manuell ab mit dem Abrufcode, der Ihnen vorliegt. Der Abrufcode bleibt über die gesamte Laufzeit des Abos gültig.
ACHTUNG: Wenn eine Zahlungserinnerung vorliegt oder das Abo gekündigt ist, können Sie auch manuell kein Ticket abrufen!
Wo finden Sie den Abrufcode?
Im August hat sich bei allen Kund:innen der Abrufcode geändert. Sie haben am 7.8. per Mail von uns den neuen Abrufcode erhalten!
Der Abrufcode ist ausschließlich für die WOHIN·DU·WILLST-App verwendbar. Sie können damit in der DB Navigator-App kein digitales Ticket abrufen.
Wenn Sie Daten im Onlineshop falsch eingegeben haben oder bei der Prüfung der Eingangsbestätigung Fehler entdecken, schreiben Sie uns eine Mail
Wir ändern die Daten für Sie.
Sie können die Bestellung des Bayerischen Ermäßigungstckets nicht widerrufen.
Beim Deutschland-Ticket-Abo handelt es sich um einen Vertrag über die Beförderung von Personen. Auf einen derartigen Vertrag finden die allgemeinen Regelungen zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Online-Käufen keine Anwendung (§ 312 Abs. 8 BGB).
Sie können das Ticket über unser Kündigungsformular kündigen.
Bitte beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen:
Bis 10. eines Monats können Sie das Abonnement zum Monatsende kündigen. Bei Kündigung nach dem 10. wird die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats wirksam.
Sie können jederzeit den monatlichen Rechnungsversand per Mail an abo.regiobusbayern@deutschebahn.com anfordern.
Wenn Sie eine Mahnung von uns erhalten haben, hat die Abbuchung von Ihrem Konto nicht geklappt. Sie müssen den gemahnten Betrag dann an das Konto überweisen, das in der Mahnung angegeben ist. Wenn Sie gezahlt haben und Ihr Kundenkonto bei uns wieder ausgeglichen ist, ziehen wir die weiteren monatlichen Beträge wieder per Lastschriftverfahren ein.
ACHTUNG:
- Ihre Bank erhebt eine Gebühr für die Rücklastschrift, die ebenfalls mit überwiesen werden muss. Sie ist in der Mahnung mit ausgewiesen.
- Wenn Sie den ausstehenden Betrag nicht zeitnah begleichen, wird Ihr Ticket im folgenden Monat nicht verlängert.
Eine Umstellung Ihres bereits bestehenden Abos müssen Sie immer selbst veranlassen. Sollten Sie ein Abo bei einer DB Regio Bus-Gesellschaft haben und auf das Ermäßigungsticket umsteigen wollen, sprechen Sie mit unseren Berater:innen in den Kundencentern oder mit unseren Abomitarbeiter:innen.
FAQ zum Bayerischen Ermäßigungsticket
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bayerischen Ermäßigungsticket.
Berechtigte Nutzer für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, sofern für Sie nicht Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs besteht
- Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz
- Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayerns gültigen Semesterticket studieren – dies trifft nur auf einzelne Hochschulen in der Region Ulm zu
- Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt
- Beamtenanwärter:innen mit Dienstort in Bayern
Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Das Ermäßigungsticket kostet pro Monat 29 Euro und ist damit um 20 Euro günstiger als das reguläre
Deutschlandticket.
Für Studierende, die bereits ein Semesterticket über Ihre Hochschule bezahlt haben, kann der zu zahlende Preis noch geringer seinn.
Verschiedene Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten das bayerische Ermäßigungsticket zum Verkauf an. Auch im Ticketshop der DB Regio Bus Bayern können Sie das Ticket ab Mitte August bestellen.
Das Ticket kann ab Mitte August in unserem Ticketshop gekauft werden. Auszubildende, Beamtenanwärter:innen und Freiwilligendienstleistende können es ab 1. September im Nahverkehr nutzen. Bei Studierenden richtet sich der Gültigkeitsbeginn nach dem Semesterbeginn 2023/24.
Das Abo mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit kann auch nach Beginn des Ausbildungs- / Schuljahres bzw. des Semesters jederzeit abgeschlossen werden.
Das bayerische Ermäßigungsticket gilt - wie das D-Ticket auch - bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also in Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen (z.B. RE, RB).
Einige Arbeitgeber bieten ein D-Ticket Job an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach! In diesem Fall müssen Sie keinen Berechtigungsnachweis über die Berufsschule einholen und können direkt Ihr Ticket bestellen. Das D-Ticket Job kann abhängig vom Arbeitgeberzuschuss mehr als 29 Euro kosten.
Eine Umstellung Ihres bereits bestehenden Abos müssen Sie immer selbst veranlassen. Sollten Sie ein Abo bei einer DB Regio Bus-Gesellschaft haben und auf das Ermäßigungsticket umsteigen wollen, sprechen Sie mit unseren Berater:innen in den Kundencentern oder mit unseren Abomitarbeiter:innen.
Das bayerische Ermäßigungsticket wird wie das D-Ticket als Abo abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Bis 10. des Monats können Sie es zum Monatsende kündigen.
Neuer Nachweis nach 12 Monaten
Spätestens nach 12 Monaten muss ein neues Nachweisformular vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass der Anspruch weiterhin besteht.
Kündigung bei Ausbildungsende
Endet die Ausbildung oder der Freiwilligendienst, erlischt der Anspruch auf das Ermäßigungsticket. Das Abo muss entsprechend vom Kunden gekündigt werden. Es endet nicht automatisch.